Ab 2026 wird die Korridorpension verschärft. Erhöhung des Antrittsalters und Versicherungsjahre. Erfahren Sie, wer von den Änderungen betroffen ist.

Korridorpension 2026: Strengere Bedingungen kommen

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Die Ankündigung der Verschärfung der Korridorpension ab 2026 bringt signifikante Änderungen für Personen, die einen flexiblen Einstieg in die vorzeitige Alterspension anstreben. Diese Anpassung betrifft insbesondere die Versicherungsdauer und das Antrittsalter.

Aktuelle Regelung der Korridorpension

Die derzeitige Regelung der Korridorpension erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen, bereits vor dem regulären Pensionsalter in eine Alterspension einzutreten. Voraussetzung hierfür sind 40 Versicherungsjahre (das entspricht 480 Monaten) und ein Mindestalter von 62 Jahren. Wer diese Möglichkeit nutzt, muss allerdings eine Pensionierungskürzung von 5,1 % pro Jahr in Kauf nehmen. Darüber hinaus besteht eine maximale Hinzuverdienstgrenze, die sich auf die Geringfügigkeitsgrenze beläuft und im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt.

Neuerungen ab 2026

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 werden ab Januar 2026 striktere Bedingungen für die Korridorpension eingeführt. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Anhebung des Antrittsalters von 62 auf 63 Jahre, welche schrittweise zwischen Januar 2026 und April 2027 umgesetzt wird. Zusätzlich wird die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Monate (also 42 Jahre) erhöht, was schrittweise zwischen Januar 2026 und Oktober 2028 erfolgt.

Besondere Bestimmungen

Für einige Personengruppen gelten abweichende Bestimmungen: Frauen können erst ab 2030 von der Korridorpension Gebrauch machen, da das Mindestalter für die reguläre Alterspension bis dahin niedriger ist. Versicherte, die Ende 2025 bereits 62 Jahre alt sind, werden von den Änderungen nicht betroffen sein. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für Versicherte, die im Altersteilzeitmodell tätig sind oder bestehende Überbrückungsregelungen vor dem 16. Juni 2025 haben, unabhängig vom Geburtsjahr.

Mit diesen Änderungen wird die Korridorpension restriktiver, was von den Betroffenen eine frühzeitige und sorgfältige Planung ihrer Pensionsstrategie erfordert, um finanzielle Einbußen zu minimieren.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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