Phantom Shares können 2024 und 2025 steuerfrei in Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden. Attraktive Lösung für Mitarbeiter und Start-Ups.

Phantom Shares steuerfrei in Mitarbeiterbeteiligungen umwandeln

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Die Umwandlung von Phantom Shares ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre schuldrechtlichen Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers („phantom shares“) steuerfrei in „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ gem. § 67a EStG umwandeln.

Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung

Steuerfreier Zeitraum

Die steuerfreie Umwandlung dieser Ansprüche ist in den Jahren 2024 und 2025 möglich. Dies bietet eine zeitlich begrenzte Gelegenheit, von den neuen Regelungen zu profitieren.

Arten der Mitarbeiterbeteiligung

Die Umwandlung kann in verschiedene Formen von Unternehmenswertanteilen erfolgen, darunter Unternehmenswertanteile, GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte. Damit eröffnet sich den Arbeitnehmern eine breite Palette an Beteiligungsmöglichkeiten.

Rechtsgrundlage

Die Umwandlung basiert auf den Regelungen des § 67a EStG (Einkommensteuergesetz). Diese gesetzliche Grundlage schafft die Möglichkeit, bestehende Phantom Shares in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln und dabei von der Steuerfreiheit zu profitieren.

Fazit

Diese Regelung bietet Start-Ups und deren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen. Dies kann sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter von großem Vorteil sein und stellt eine lukrative Option dar, um die Mitarbeiterbindung und -motivation zu stärken.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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