Ab 1.1.2025 können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ortsunabhängige Telearbeitsvereinbarungen schließen. Erfahren Sie mehr über Arbeitsmittel, Sozialversicherung und Steuerregelungen.

Telearbeitsgesetz 2025: Flexibilität und neue Regelungen

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Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG)

Einführung und Zielsetzung

Ab dem 1. Januar 2025 ermöglicht der Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG) Arbeitgebern und Arbeitnehmern, schriftliche Telearbeitsvereinbarungen zu treffen. Diese erweiterten Regelungen bieten die Flexibilität, Telearbeit nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern an verschiedenen Orten durchzuführen. Der Gesetzentwurf muss jedoch noch parlamentarisch beschlossen werden.

 

Telearbeitsorte

Als Telearbeitsorte können einvernehmlich festgelegt werden:

  • Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers
  • Wohnung eines Angehörigen
  • Vom Arbeitnehmer angemietete Büroräumlichkeiten wie Coworking-Spaces
  • Andere Orte wie Kaffeehaus, Park oder Freibad
  • Urlaubsort wie Hotel oder Ferienwohnung


Bereitstellung der Arbeitsmittel

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, sofern der Arbeitgeber angemessen zu den Kosten der vom Arbeitnehmer gestellten Arbeitsmittel beiträgt.

 

Sozialversicherungsschutz

Telearbeit im engeren Sinn

  • Definition: Telearbeit, die an Orten wie Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers, Wohnung eines nahen Angehörigen oder Coworking-Spaces nahe beim Wohnsitz oder Arbeitgeberbetrieb ausgeübt wird.
  • Unfallversicherungsschutz gilt sowohl für die Arbeitsleistung als auch für den Weg zu diesen Orten.

Telearbeit im weiteren Sinn

  • Definition: Telearbeit, die an anderen vom Arbeitnehmer gewählten Orten wie Kaffeehaus oder Urlaubsort ausgeübt wird.
  • Der Versicherungsschutz umfasst hierbei nur die unmittelbare Arbeitsleistung, jedoch nicht den Weg zu den Telearbeitsorten.
 
 

Steuerrechtliche Regelungen

Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber ein steuerfreies Telearbeitspauschale einführen, welches das bisherige Homeoffice-Pauschale ersetzt.

 

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Fazit

Der Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG) schafft ab 2025 erweiterte Regelungen, die flexible Telearbeit an verschiedenen Orten ermöglichen und gleichzeitig wichtige Aspekte wie die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Sozialversicherungsschutz und steuerliche Vorteile berücksichtigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig auf diese Änderungen vorbereiten, um die Vorteile der neuen Regelungen optimal nutzen zu können.

 

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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