Ab 2026 können Arbeitnehmer mit Pensionsanspruch die Arbeitszeit reduzieren und Teilpension beziehen. Alles zu Voraussetzungen und Berechnungsmöglichkeiten.

Teilerwerbspension 2026: Neue Arbeitszeitregelungen im Fokus

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Die Einführung der Teilpension ab 2026 markiert einen bedeutenden Wandel in der Gestaltung der Arbeitszeit für Menschen mit Pensionsanspruch in Österreich. Der Nationalrat beschloss am 10. Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das auf den Weg bringt, eine flexible Reduktion der Arbeitszeit zu ermöglichen und gleichzeitig die finanziellen Bedürfnisse von Arbeitnehmern, die sich in Richtung Pension bewegen, zu berücksichtigen.

Überblick zur Teilpension

Das Konzept der Teilpension bietet Personen mit bestehendem Pensionsanspruch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber freiwillig um 25 % bis 75 % zu reduzieren. Diese Regelung soll teilweise die bisherige Altersteilzeit ersetzen und richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension erfüllen, wie etwa die Langzeitversichertenpension ab dem Alter von 62 Jahren oder die reguläre Alterspension (Männer ab 65 Jahren, für Frauen schrittweise ansteigend bis 2033).

Berechnung der Teilpension

Die finanzielle Unterstützung durch die Teilpension basiert auf dem Prozentsatz der aktuellen Pensionsansprüche und entspricht dem Maß der reduzierten Arbeitszeit:

  • Bei einer Arbeitszeitreduktion von 25-40 % werden 25 % des Pensionsanspruchs gezahlt.
  • Reduktionen im Bereich von 41-60 % erhalten 50 % des Pensionsanspruchs.
  • Reduzierungen zwischen 61-75 % profitieren von 75 % des Pensionsanspruchs.

Zusätzliche Regelungen

Wichtig zu beachten ist die Zuverdienstgrenze: Neben der Inanspruchnahme der Teilpension ist eine selbständige Tätigkeit nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig, die im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt. Des Weiteren gelten vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters Abschläge, und der Pensionsanspruch aus der reduzierten Arbeitszeit wird eingefroren.

Änderungen bei der Altersteilzeit

Parallel zur Einführung der Teilpension gibt es auch Anpassungen bei der bestehenden Altersteilzeitregelung. Die Bezugszeiträume wurden von fünf auf drei Jahre reduziert, wobei diese Änderung stufenweise bis 2029 umgesetzt wird. Für eine Arbeitszeitreduzierung um 40 bis 60 % wird das Altersteilzeitgeld drei Jahre vor dem Pensionsanspruch gezahlt.

Weiterführende Informationen

Für detaillierte Informationen zur Teilpension stellt das Bundesministerium umfangreiche Ressourcen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden. Interessierte können sich auf dessen Webpräsenz über die neuesten Entwicklungen und spezifischen Regelungen informieren.

Zusammenfassend bietet die Teilpension ab 2026 eine flexible Möglichkeit der Arbeitszeitreduktion bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung, angelehnt an den individuellen Pensionsanspruch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind jedoch angehalten, sich umfassend zu informieren und die Regelungen sorgfältig zu verhandeln.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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