Investitionen 2025 optimal nutzen: IFB und inv. GFB senken die Steuerlast durch gezielte Investitionen. Erfahren Sie, welche Strategie zu Ihrem Unternehmen passt.

Steuervorteile 2025: Investieren für weniger Steuerlast

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Die steuerliche Optimierung durch Investitionen stellt im Jahr 2025 eine bedeutende Möglichkeit zur Reduktion der Steuerlast dar. Mit gezielten Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter können Unternehmer entweder den Investitionsfreibetrag (IFB) oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) nutzen, um steuerliche Vorteile zu realisieren.

Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)

Zielsetzung und Unterschiede

Der IFB und der inv. GFB verfolgen das Ziel, durch Investitionen die Steuerlast zu reduzieren. Hierbei bestehen jedoch wesentliche Unterschiede:

  • Nutzerkreis: Der IFB steht sowohl Einzelunternehmen, Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Der inv. GFB kann hingegen nur von natürlichen Personen und Personengesellschaften, jedoch nicht von GmbHs, beansprucht werden.
  • Prozentsätze: Die Berechnung erfolgt beim IFB mit einem Satz von 10 % (standardmäßig) beziehungsweise 15 % bei ökologischen Investitionen. Der Prozentsatz des inv. GFB bewegt sich zwischen 13 % und 4,5 %.
  • Bemessungsgrundlage: Der IFB basiert auf den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Investitionen, während der inv. GFB auf den erzielten Gewinn ausgerichtet ist.
  • Förderbare Investitionen: Beim IFB sind abnutzbare Anlagevermögen förderbar, die mindestens vier Jahre genutzt und innerhalb Österreichs angeschafft werden. Im Falle des inv. GFB handelt es sich um Gebäudeförderungen und §14-Wertpapiere.

Strategien zur Steueroptimierung

Wahlmöglichkeiten und Tipps

Unternehmen können wählen, ob sie den IFB oder den inv. GFB für ein bestimmtes Wirtschaftsgut geltend machen. Als Optimierungstipp empfiehlt es sich, den IFB für ökologische Sachgüter wie E-Autos oder Photovoltaik-Anlagen in Anspruch zu nehmen. Der inv. GFB kann hingegen sinnvoll für förderbare Wertpapiere eingesetzt werden. Zudem ist es möglich, den Grundfreibetrag des GFB für Gewinne bis zu 33.000 Euro auch ohne konkrete Investition zu nutzen, was einen maximalen Nutzen von 4.950 Euro ermöglicht.

Investitionen in Ökologie

Der sogenannte Öko-IFB fördert Investitionen in umweltfreundliche Wirtschaftsgüter wie E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen. Für Investitionen bis zu 50.000 Euro reicht eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen aus.

Fristen und Anforderungen

Zeitpunkt der Investition

Es ist entscheidend, dass das Wirtschaftsgut bis zum 31.12. im Besitz des Unternehmens ist, um die Verfügungsmacht zu sichern. Auch Wertpapiere müssen bis zum Jahresende im Depot sein, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Weitere Informationen

Für weiterführende Informationen zum Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag steht das Unternehmensserviceportal zur Verfügung:

Abschließend sollten Unternehmen die genannten Möglichkeiten und Bedingungen genau prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die steuerlichen Vorteile maximal auszuschöpfen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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