Die steuerliche Optimierung durch Investitionen stellt im Jahr 2025 eine bedeutende Möglichkeit zur Reduktion der Steuerlast dar. Mit gezielten Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter können Unternehmer entweder den Investitionsfreibetrag (IFB) oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) nutzen, um steuerliche Vorteile zu realisieren.
Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)
Zielsetzung und Unterschiede
Der IFB und der inv. GFB verfolgen das Ziel, durch Investitionen die Steuerlast zu reduzieren. Hierbei bestehen jedoch wesentliche Unterschiede:
- Nutzerkreis: Der IFB steht sowohl Einzelunternehmen, Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Der inv. GFB kann hingegen nur von natürlichen Personen und Personengesellschaften, jedoch nicht von GmbHs, beansprucht werden.
- Prozentsätze: Die Berechnung erfolgt beim IFB mit einem Satz von 10 % (standardmäßig) beziehungsweise 15 % bei ökologischen Investitionen. Der Prozentsatz des inv. GFB bewegt sich zwischen 13 % und 4,5 %.
- Bemessungsgrundlage: Der IFB basiert auf den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Investitionen, während der inv. GFB auf den erzielten Gewinn ausgerichtet ist.
- Förderbare Investitionen: Beim IFB sind abnutzbare Anlagevermögen förderbar, die mindestens vier Jahre genutzt und innerhalb Österreichs angeschafft werden. Im Falle des inv. GFB handelt es sich um Gebäudeförderungen und §14-Wertpapiere.
Strategien zur Steueroptimierung
Wahlmöglichkeiten und Tipps
Unternehmen können wählen, ob sie den IFB oder den inv. GFB für ein bestimmtes Wirtschaftsgut geltend machen. Als Optimierungstipp empfiehlt es sich, den IFB für ökologische Sachgüter wie E-Autos oder Photovoltaik-Anlagen in Anspruch zu nehmen. Der inv. GFB kann hingegen sinnvoll für förderbare Wertpapiere eingesetzt werden. Zudem ist es möglich, den Grundfreibetrag des GFB für Gewinne bis zu 33.000 Euro auch ohne konkrete Investition zu nutzen, was einen maximalen Nutzen von 4.950 Euro ermöglicht.
Investitionen in Ökologie
Der sogenannte Öko-IFB fördert Investitionen in umweltfreundliche Wirtschaftsgüter wie E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen. Für Investitionen bis zu 50.000 Euro reicht eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen aus.
Fristen und Anforderungen
Zeitpunkt der Investition
Es ist entscheidend, dass das Wirtschaftsgut bis zum 31.12. im Besitz des Unternehmens ist, um die Verfügungsmacht zu sichern. Auch Wertpapiere müssen bis zum Jahresende im Depot sein, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Informationen
Für weiterführende Informationen zum Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag steht das Unternehmensserviceportal zur Verfügung:
Abschließend sollten Unternehmen die genannten Möglichkeiten und Bedingungen genau prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die steuerlichen Vorteile maximal auszuschöpfen.


