Die Anpassung der Sozialversicherungsbeitragswerte für das Jahr 2026 ist ein bedeutender Schritt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um sich auf die bevorstehenden finanziellen Verpflichtungen vorzubereiten. Die Änderungen betreffen verschiedene Berechnungsgrundlagen und Grenzwerte, die das Beitragswesen erneut definieren.
Sozialversicherungsbeitragswerte
Aufwertungszahl 2026
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Diese Zahl ist maßgeblich für die Berechnung der Beitragsgrundlagen und beeinflusst somit die betrieblichen und individuellen Beitragspflichten.
Höchstbeitragsgrundlagen
Für laufende Bezüge gelten neue Höchstbeitragsgrundlagen:
- Bis zum 31. Dezember 2025 liegen diese bei täglich € 215,00 und monatlich € 6.450,00.
- Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich diese Werte auf täglich € 231,00 und monatlich € 6.930,00.
Für Sonderzahlungen wird die jährliche Höchstbeitragsgrundlage angepasst:
- Bis zum 31. Dezember 2025 bei € 12.900,00.
- Ab dem 1. Januar 2026 bei € 13.860,00.
Für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage ebenfalls angepasst:
- Bis zum 31. Dezember 2025 liegt sie bei € 7.525,00.
- Danach, ab 1. Januar 2026, bei € 8.085,00.
Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt monatlich unverändert bei € 551,10, während die Dienstgeberabgabe (DGA) ebenfalls bei € 826,65 pro Monat verbleibt.
Grenzbeträge des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
Die Grenzbeträge für den Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag sind gestaffelt:
- Bei einem Einkommen bis € 2.225 beträgt der Beitrag 0 %.
- Für Einkommen zwischen € 2.225 und € 2.427 fällt ein Beitrag von 1 % an.
- Einkommen zwischen € 2.427 und € 2.630 werden mit 2 % veranschlagt.
- Über € 2.630 liegt der Beitragssatz bei 2,95 %.
Diese Werte sind derzeit vorläufig und stehen noch aus der offiziellen Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt aus.
Weitere Informationen
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind diese voraussichtlichen Werte von besonderer Bedeutung, da sie die Grundlage für die finanzielle Planung der kommenden Jahre bieten. Insbesondere bei Wegfall oder reduzierten Einkommen existieren spezifische Grenzwerte für die Festlegung der jeweiligen Beitragshöhen. Für weiterführende Informationen und bei spezifischen Fragen empfiehlt es sich, direkt eine Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch zu nehmen.


