Ab 2020 gelten striktere Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Versagung der Steuerbefreiung bei Nichteinhaltung droht.

Nachweispflichten 2020: Steuerfreie Lieferungen sichern

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Die verschärften Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU stellen Unternehmer vor neue Herausforderungen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Steuerbefreiungen für Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten besser zu kontrollieren und somit Steuerumgehungen zu minimieren.

Grundlagen der Steuerbefreiung

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind als steuerfreie Transaktionen zwischen zwei Unternehmern innerhalb der EU definiert, bei denen Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden. Die wesentliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Empfänger ein steuerpflichtiger Unternehmer ist und die Waren im Bestimmungsland der Erwerbssteuer unterliegen.

Erforderliche Nachweise

Um die Steuerfreiheit zu belegen, muss der Lieferer nachweisen, dass die Waren tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat versandt und physisch dorthin verbracht wurden. Zudem müssen alle Voraussetzungen buchmäßig dokumentiert werden, um spätere Prüfungen zu bestehen.

Neue Anforderungen ab 1.1.2020

Seit Anfang 2020 gelten zusätzliche Anforderungen, die insbesondere die Sorgfaltspflichten der Unternehmer betreffen. Der Lieferer ist verpflichtet, die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Abnehmers zu erhalten und diese Nummer zu überprüfen. Darüber hinaus muss der Lieferer die Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung einhalten, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Sollten diese Anforderungen nicht eingehalten werden, droht die Versagung der Steuerbefreiung, was zu einer nachträglichen Festsetzung der österreichischen Umsatzsteuer führen kann. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher der rechtzeitigen Dokumentation und einer vollständigen Buchhaltung gewidmet werden, um umsatzsteuerliche Nachversteuerungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil und nationale Praxis

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt klar, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einführen dürfen. Es ist jedoch die Pflicht der nationalen Behörden, alle verfügbaren Informationen zu prüfen, selbst wenn nicht alle formellen Anforderungen erfüllt sind.

Insgesamt sind diese Regelungen von großer Bedeutung für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen. Eine sorgfältige Einhaltung der Nachweispflichten kann helfen, steuerliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung der europäischen Vorgaben sicherzustellen.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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