Im Jahr 2025 bleibt die Möglichkeit zur Gewährung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie bestehen, allerdings mit einigen Einschränkungen gegenüber dem Vorjahr.
Änderungen bei der Mitarbeiterprämie
Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung des steuerfreien Höchstbetrags auf 1.000 Euro, wohingegen im Vorjahr noch 3.000 Euro abgabenfrei ausgezahlt werden konnten. Diese Prämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden, was bedeutet, dass Prämienumwandlungen ausgeschlossen sind.
Vereinfachte Voraussetzungen
Erleichterungen greifen in den Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie. So sind lohngestaltende Vorschriften oder die einheitliche Auszahlung nicht mehr zwingend erforderlich. Arbeitgeber können unterschiedliche Prämienhöhen zwischen den Mitarbeitenden festsetzen, sofern sachliche betriebsbezogene Gründe vorliegen.
Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten
Obwohl die Prämie steuerfrei ist, unterliegt sie dennoch den Sozialversicherungsbeiträgen. Monatliche Auszahlungen gelten als laufende Bezüge und sind sozialversicherungspflichtig. Bei „einmaligen“ oder quartalsweisen Prämienzahlungen, die als Sonderzahlungen behandelt werden, können jedoch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten
Spezielle Regelungen gelten für geringfügig Beschäftigte. So könnten regelmäßige Prämienauszahlungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und eine Vollversicherung zur Folge haben. Einmalige Zahlungen hingegen können die Sozialversicherungsfreiheit für den Grundlohn und die Prämie erhalten.
Zusatzleistungen und Veranlagungspflicht
In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung kann die Prämie bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei bezogen werden. Überschreitet die Summe aus Prämie und Gewinnbeteiligung diese Grenze, entsteht eine Verpflichtung zur Veranlagung.
Zusammenfassung
Die Mitarbeiterprämie bleibt ein attraktives Mittel zur Anerkennung besonderer Leistungen und bietet gleichzeitig eine erhöhte Flexibilität. Arbeitgeber sollten dennoch die damit verbundenen Sozialversicherungsaspekte, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, genau im Auge behalten, um mögliche Auswirkungen zu minimieren.