Mehrere Firmenwagen führen zu mehrfachen Sachbezügen. Strategien wie Nutzungsbeschränkung und Fahrtenbuch helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren.

Mehrfachsachbezug: Strategien zur Firmenwagen-Nutzung

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Mehrfachsachbezug bei mehreren Firmenwagen

Mit der Bereitstellung von Dienstfahrzeugen zur privaten Nutzung durch Arbeitnehmer gehen spezifische steuerliche Regelungen einher, die insbesondere bei der Nutzung mehrerer Firmenfahrzeuge Beachtung finden müssen.

Verwendung von Dienstfahrzeugen

Wenn einem Mitarbeiter mehrere Firmenfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden, ist für jedes dieser Fahrzeuge ein separater Sachbezug anzusetzen. Diese Praxis resultiert in einer Erhöhung der Berechnungsgrundlagen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, was zu einer entsprechenden Anpassung der steuerlichen Lasten führt.

Strategien zur Vermeidung mehrfacher Sachbezüge

Eine mögliche Strategie zur Minimierung der Auswirkungen mehrfacher Sachbezüge besteht in der Nutzungsbeschränkung. Arbeitgeber sollten die Nutzung auf ein spezifisches Fahrzeug limitieren und dies schriftlich festhalten, um Konflikte zu vermeiden. Des Weiteren kann ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch hilfreich sein, um Diskussionen bei einer Lohnabgabenprüfung zu vermeiden.

Begünstigte Regelungen

Für Arbeitnehmer gibt es auch begünstigte Regelungen, wie etwa den halben Sachbezug. Bei einer privaten Nutzung von weniger als 500 Kilometern pro Jahr kann der Sachbezug halbiert werden, vorausgesetzt, dass ein Fahrtenbuch geführt wird. Eine weitere attraktive Option bieten Fahrzeuge mit 0 CO2-Emissionen, wie Elektro-Autos, die von der Erfassung eines Sachbezugs ausgenommen sind.

Besonderheiten bei Gebrauchtfahrzeugen

Eine wichtige Besonderheit ergibt sich bei Gebrauchtfahrzeugen: Der Sachbezug wird anhand des Listenpreises bei der Erstzulassung kalkuliert, unabhängig vom Alter oder Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs. Dies ist bei der steuerlichen Bewertung von besonderer Relevanz.

Empfehlung

Die Fahrtenbuchführung erweist sich als eine entscheidende Maßnahme, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen und Komplikationen bei Prüfungen zu vermeiden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher auf eine sorgfältige Aufzeichnung der Fahrten achten, um den steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und mögliche Entlastungen in Anspruch nehmen zu können.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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