Entdecken Sie steuerliche Regeln für grenzüberschreitende Veranstaltungen. Erfahren Sie alles zu B2B/B2C-Zuordnung, Vorsteuererstattung und steuerlichen Besonderheiten.

Grenzüberschreitende Events: Steuerliche Aspekte im Blick

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Die steuerliche Behandlung von Eintrittsberechtigungen und Teilnahmegebühren für Veranstaltungen mit internationalem Bezug unterliegt komplexen Regelungen. Diese erfordern eine genaue Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsort und die umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

Steuerliche Einordnung bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen

Physische Anwesenheit erforderlich

Für die umsatzsteuerliche Betrachtung ist die physische Anwesenheit der Teilnehmer bei solchen Veranstaltungen ausschlaggebend. Es wird zudem zwischen öffentlich zugänglichen Veranstaltungen und solchen, die auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sind, unterschieden.

Veranstaltungen – Allgemein zugänglich

Merkmale

Öffentlich zugängliche Veranstaltungen sind durch Eintrittsgeld und die Notwendigkeit der Anwesenheit vor Ort gekennzeichnet. Diese Veranstaltungen sind ohne Begrenzung für die Öffentlichkeit zugänglich.

  • Teilnehmer Nichtunternehmer (B2C): Diese werden als tätigkeitsorientierte Leistungen behandelt.
  • Teilnehmer Unternehmer (B2B): Solche Veranstaltungen sind als veranstaltungsorientierte Leistungen zu klassifizieren.

Vorsteuererstattung

Unternehmern, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen, steht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit offen, eine Vorsteuererstattung zu beantragen.

Veranstaltungen – Abgegrenzter Personenkreis

Merkmale

Veranstaltungen, die auf einen spezifisch definierten Personenkreis beschränkt sind, zählen zu den geschlossenen Veranstaltungen. Beispiele hierfür sind Inhouse-Seminare und spezielle Lehrgänge.

  • Teilnehmer Nichtunternehmer (B2C): Diese Veranstaltungen werden ebenfalls als tätigkeitsorientierte Leistungen betrachtet.
  • Teilnehmer Unternehmen (B2B): Hierbei ist die Leistung am Empfängerort steuerbar.

Praxisbeispiele

Solche einschlägigen Veranstaltungen sind häufig in Formen von Inhouse-Seminaren und spezifischen Fachlehrgängen zu finden.

Zusätzliche Informationen

Unter Umständen ist eine Vorsteuerrückerstattung möglich, insbesondere bei spezifischen, nicht öffentlichen Veranstaltungen, die sich an ein spezielles Fachpublikum richten. Zudem gibt es umsatzsteuerliche Besonderheiten, die weitergehend behandelt werden können, beispielsweise im Zusammenhang mit Dreiecksgeschäften und Muster-Spezialvollmachten.

Abschließend ist es für Unternehmen und Veranstalter essentiell, die steuerlichen Voraussetzungen und Regelungen im Zusammenhang mit internationalen Veranstaltungen genau zu prüfen, um mögliche umsatzsteuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und finanzielle Vorteile wie die Vorsteuererstattung wirkungsvoll zu nutzen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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