Künstliche Intelligenz kann in Unternehmensbilanzen als immaterieller Vermögensgegenstand erfasst werden. Erfahren Sie mehr zu Bilanzierung und Aktivierung.

KI in der Bilanz: Richtige Erfassung von Künstlicher Intelligenz

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Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in unternehmerische Prozesse stellt nicht nur eine technologische, sondern auch eine bilanzielle Herausforderung dar. Unternehmen nutzen KI vor allem in den Bereichen Datenanalyse und Prozessautomatisierung, um ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren. Doch wie wird KI in der Unternehmensbilanz erfasst?

Bilanzierung von KI-Anwendungen

Gekaufte KI-Software

Künstliche Intelligenz kann in der Unternehmensbilanz als immaterieller Vermögensgegenstand erfasst werden, wenn es sich um gekaufte KI-Software handelt. Diese buchhalterische Aktivierung bietet Unternehmen die Möglichkeit, erworbene Software über die Nutzungsdauer hinweg abzuschreiben und so den Wert zu erfassen.

Weiterentwickelte KI-Software

Bei weiterentwickelter KI-Software besteht die Möglichkeit zur Aktivierung, sofern nur kleinere Anpassungen durchgeführt wurden. Allerdings sind umfassende Änderungen, die möglicherweise als Neu- oder vollständige Weiterentwicklung betrachtet werden, als Kostenaufwand zu verbuchen.

Selbst entwickelte KI

Selbst entwickelte KI-Systeme, die für den internen Gebrauch bestimmt sind und somit dauerhaft im Unternehmen verbleiben, unterliegen einem Aktivierungsverbot. Dies bedeutet, dass die Kosten für deren Entwicklung nicht als Vermögenswerte, sondern als laufender Aufwand erfasst werden. Eine Aktivierungspflicht besteht hingegen, wenn die selbst entwickelte KI als ein individuell auf Kunden zugeschnittenes Produkt erstellt wird, da hierdurch ein klarer wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen erwartet wird.

KI als Vermögensgegenstand

Die Einordnung von KI als Vermögensgegenstand kann variieren. KI wird nicht immer als selbstständiger Vermögensgegenstand betrachtet, da sie häufig in materielle Vermögensgegenstände integriert ist. Sollte eine Trennung möglich sein, erfolgt die Bilanzierung getrennt. Andernfalls wird die KI je nach ihrer Hauptcharakteristik entweder als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand gebucht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gekaufte und speziell auf den Kunden zugeschnittene KI-Produkte oftmals aktivierbar sind und dem Unternehmen als bilanzielle Vermögenswerte dienen können. Im Gegensatz dazu unterliegt selbst entwickelte KI, deren Verwertungsrecht beim Unternehmen verbleibt, einem Aktivierungsverbot, was bedeutet, dass die damit verbundenen Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind und nicht das Anlagevermögen des Unternehmens erhöhen. Dies reflektiert die strategischen Überlegungen, die Unternehmen bei der Implementierung von KI treffen müssen, nicht nur aus technologischer, sondern auch aus finanzieller Sicht.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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