Ab 2025 vereinfacht einheitliches Steuerreporting die Besteuerung von Kapitalvermögen mit standardisierter Steuerbescheinigung und klaren Vorteilen für Steuerpflichtige.

Kapitalvermögen 2025: Einheitliches Steuerreporting startet

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Die ab 2025 geltende neue Steuerreporting-Verordnung zur Vereinheitlichung der steuerlichen Erfassung von Kapitalvermögen zielt darauf ab, eine standardisierte Steuerbescheinigung einzuführen, die die Prozesse sowohl für Steuerpflichtige als auch für Kreditinstitute maßgeblich vereinfacht.

Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung

Der wesentliche Zweck der Verordnung ist die Vereinheitlichung der steuerlichen Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Bereits im Juli 2024 verabschiedet, tritt sie ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft. Diese Einführung soll zu einer verbesserten Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Parteien führen.

Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige

Kreditinstitute sowie andere zur Kapitalertragsteuer (KESt) Abzugsverpflichtete sind angehalten, Steuerpflichtigen auf Wunsch eine einheitliche Steuerbescheinigung auszustellen. Diese soll alle für die Steuererklärung relevanten Daten einschließlich korrekter Zuordnungen enthalten. Eine fristgemäße Ausstellung ist bis spätestens 31. März des Folgejahres zwingend vorgeschrieben. Zudem besteht die Möglichkeit, eine solche Bescheinigung rückwirkend für die letzten fünf Jahre zu beantragen und Korrekturen bis zu drei Jahre vorzunehmen.

Anwenderkreis und Besonderheiten

Die Verordnung betrifft unter anderem Banken, inländische Emittenten von Forderungswertpapieren sowie Schuldner von Kryptowährungserträgen. Besondere Vorgaben gelten dabei für Gemeinschaftsdepots oder getrennt verwaltete betriebliche Depots, was eine differenzierte Anwendung der Vorschriften gewährleisten soll.

Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Verrechnungsreihenfolge von ausländischen Quellensteuern gelegt. Eine empfohlene vorteilhafte Reihenfolge soll helfen, Steuerverluste zu minimieren und die Effizienz der Steueranrechnungsmechanismen zu erhöhen.

Vorteile der neuen Verordnung

Die neue Verordnung bringt eine deutliche Vereinfachung der Steuererklärung sowie eine höhere Transparenz bei Kapitalerträgen. Insbesondere gilt dies für Investmentfondsbesitzer, für die detaillierte Vorgaben zur Verlustverrechnung bereitstehen. Insgesamt verspricht die neue Regelung eine Entlastung der steuerlichen Pflichten der Steuerpflichtigen und eine effizientere Abwicklung seitens der Kreditinstitute.

Durch diese Maßnahmen wird erwartet, dass Steuerpflichtige deutlich entlastet werden und sämtliche Informationen für eine korrekte und pünktliche Steuererklärung bereitgestellt bekommen. Die Vereinheitlichung der Prozesse ermöglicht somit eine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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