Ab September 2025 erfolgt die elektronische Zustellung für alle Unternehmen über FinanzOnline. Erfahren Sie alles zu Fristen, Benachrichtigungen und Handlungsempfehlungen.

Finanz: Elektronische Zustellung ab 2025 via FinanzOnline

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Mit der Einführung der elektronischen Zustellung ab dem 1. September 2025 wird der Prozess der Übermittlung von Schriftstücken an Unternehmen bedeutend verändert. Künftig erfolgt die Zustellung von Schriftstücken an alle Unternehmen, die eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, ausschließlich über FinanzOnline.

Einführung der elektronischen Zustellung

Von dieser Änderung betroffen sind alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmen, die auf ihre Umsatzsteuerbefreiung verzichtet haben. Ausgenommen sind lediglich umsatzsteuerlich echte Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht.

Rechtswirksame Zustellung

Ein zentrales Merkmal dieser Umstellung ist, dass Schriftstücke als ordnungsgemäß zugestellt gelten, sobald sie in FinanzOnline abrufbar sind. Die relevanten Fristen beginnen ab dem Zustellungsdatum zu laufen, unabhängig davon, wann das Schriftstück tatsächlich abgeholt wurde.

E-Mail-Benachrichtigungen

Um sicherzustellen, dass keine wichtigen Dokumente übersehen werden, erhalten Unternehmen Benachrichtigungen über neue Schriftstücke, vorausgesetzt, sie haben eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert. Es wird empfohlen, eine allgemeine E-Mail-Adresse zu verwenden, die auch in Urlaubs- oder Krankheitsfällen regelmäßig abgerufen wird.

Zustellvollmacht und direkte Zustellung

Bereits erteilte Zustellvollmachten an Steuerberatungskanzleien bleiben weiterhin gültig. Einige Schriftstücke, beispielsweise Mahnungen, werden jedoch direkt in der FinanzOnline-Databox zugestellt.

Handlungsempfehlungen

Unternehmen sollten sicherstellen, regelmäßig in FinanzOnline eingeloggt zu sein sowie ihre E-Mail-Adressen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Aktivierung der E-Mail-Benachrichtigung ist ebenfalls wichtig. Dokumente sollten zudem auch außerhalb von FinanzOnline archiviert werden. Eine interne Weiterleitung der E-Mails bei Abwesenheiten gewährleistet, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen.

Unternehmensserviceportal (USP)

Wenn das Unternehmensserviceportal (USP) mit FinanzOnline verknüpft ist, erfolgt die Verständigung zusätzlich über den USP-Postkorb. Es können mehrere Zustellbevollmächtigte und Verständigungsadressen hinterlegt werden, was zusätzliche Flexibilität bietet.

Diese Entwicklungen in der elektronischen Zustellung erfordern Aufmerksamkeit und Anpassung der internen Abläufe, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Ordnungsmäßigkeit der Zustellungen zu sichern.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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