Die Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB) bietet Unternehmen neue Anreize für Investitionen in den Jahren 2025 und 2026. Diese Maßnahme ist darauf ausgelegt, die wirtschaftliche Dynamik zu fördern und insbesondere Investitionen in ökologiefreundliche Technologien zu begünstigen.
Erhöhter Investitionsfreibetrag und Zeitrahmen
Erhöhung und Gültigkeit
Im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 wird der reguläre Investitionsfreibetrag von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht. Für Investitionen in Ökologisierungsgüter hebt sich der Freibetrag von 15 % auf 22 %.
Anwendungsbedingung und Zuordnung
Investitionen müssen nach dem 31. Oktober 2025 erfolgen, wobei der Zeitpunkt der Anschaffung durch die Übergabe des Wirtschaftsguts definiert ist. Bei im eigenen Betrieb hergestellten Wirtschaftsgütern ist eine Abgrenzung nach Herstellungsanteilen vor und nach dem Stichtag erforderlich.
Besondere Regelungen
Ein monatlicher Höchstbetrag für den erhöhten IFB von bis zu € 166.667 ist für November und Dezember 2025 vorgesehen. Die jährliche Gesamtbegrenzung bleibt bei € 1 Mio. pro Betrieb. Überschreitungen im Jahresende 2025 können entweder auf vorherige Monate übertragen oder in das Jahr 2026 verschoben werden, sofern die erhöhte Grenze nicht überschritten wird.
Einschränkungen und Ausnahmen
Von der IFB-Nutzung sind bestimmte Wirtschaftsgüter ausgeschlossen, einschließlich solcher, die bereits für den Gewinnfreibetrag beansprucht werden, sowie Gebäude, Pkw (außer Elektroautos mit 0g CO2), gebrauchte Güter und andere. Als Voraussetzung gilt zudem eine minimale Nutzungsdauer von vier Jahren und der Einsatz in einem inländischen Betrieb.
Relevante Beispiele
Ein Unternehmer, der von Januar bis Oktober 2025 € 800.000 investiert und von November bis Dezember zusätzliche € 400.000, kann bis zu € 166.667 unter dem erhöhten IFB in den letzten beiden Monaten beanspruchen. Der verbleibende Betrag von € 233.333 lässt sich entweder zwischen dem regulären IFB 2025 und dem erhöhten IFB 2026 aufteilen oder vollständig auf das folgende Jahr übertragen.
Zusätzliche Informationen
Der Investitionsfreibetrag kann auch für Wirtschaftsgüter angewendet werden, die mittels degressiver Abschreibung (AfA) berücksichtigt werden. Investments in klimafreundliche Technologien, hervorgehoben durch den Öko-Zuschlag, werden besonders unterstützt.
Diese Anpassungen des IFB sind darauf ausgerichtet, Investitionen zu stimulieren und die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Richtung nachhaltiger Technologien, zu fördern.


