Ab dem 1. Januar 2026 treten bedeutende Änderungen bei den Sozialversicherungsmeldungen in Österreich in Kraft, welche die Meldung und Handhabung der Daten von Arbeitnehmer:innen betreffen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Prüfungsprozesse durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu erleichtern.
Neue Meldepflichten
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Pflicht zur Angabe des Ausmaßes der vereinbarten Arbeitszeit bei der Anmeldung von Arbeitnehmer:innen zur Sozialversicherung. Diese Anforderung verfolgt das Ziel, die Transparenz zwischen Einkommen und Arbeitszeit der Beschäftigten zu verbessern. Somit wird es möglich sein, Diskrepanzen zwischen gemeldeter Arbeitszeit und Einkommen schneller zu erkennen und zu korrigieren; ein Vorteil sowohl für die Behörden als auch für die Beschäftigten selbst.
Hintergrund der Maßnahme
Die Einführung dieser neuen Meldepflicht soll dazu dienen, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen dem Einkommen und der geleisteten Arbeitszeit der Beschäftigten zu schaffen. Dies erleichtert der ÖGK die Erkennung von Abweichungen, was letztlich die Prüfungsprozesse effizienter gestaltet und mögliche Fehlmeldungen rascher aufdeckt. Dadurch wird auch das Vertrauen in das System gestärkt und der Schutz der Arbeitnehmer:innen verbessert.
Geänderte Antrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den neuen Meldepflichten werden auch die Antrittsvoraussetzungen angepasst. Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze wird ausgesetzt, und es werden strengere Zugangsregelungen für Korridorpensionen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Sozialversicherung einen noch präziseren Überblick über die Beschäftigungsverhältnisse erhält und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit im Zugang zum Pensionssystem sorgt.
Überarbeitete SV-Meldungen
Des Weiteren müssen die Arbeitgeber:innen ab 2026 den Arbeitnehmer:innen eine Abschrift der Sozialversicherungs-Anmeldung aushändigen. Dies soll den Arbeitnehmer:innen eine bessere Kontrolle über die gemeldeten Arbeitszeiten ermöglichen und Transparenz sowie Vertrauen in die Meldungen fördern.
Zusammenfassend werden diese Maßnahmen ab 2026 die Informationslage der Arbeitnehmer:innen stärken und die Prüfprozesse und deren Genauigkeit wesentlich optimieren. Arbeitgeber:innen sollten sich rechtzeitig auf die Umstellungen vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


