Ab 1. November 2025 wird der Investitionsfreibetrag verdoppelt. Entdecken Sie Details zu den Änderungen und strategischen Vorteilen.

Investitionsfreibetrag 2025: Verdoppelung bringt Vorteile

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Die Ankündigung der österreichischen Regierung zur Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab dem 1. November 2025 markiert eine bedeutende Anpassung, die gezielt zur Stärkung der heimischen Wirtschaft beitragen soll. Diese Maßnahme bietet Unternehmen erweiterte Anreize, durch Investitionen in Betriebsanlagen zu wachsen und ihre Aktivitäten zu intensivieren.

Geplante Änderungen

Erhöhung des Investitionsfreibetrags

Die Regierung plant eine zeitlich befristete Verdoppelung des IFB von 10 % auf 20 %, wobei Öko-Investments von 15 % auf 22 % profitieren. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Ziel dieser Anpassung ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen, die zu einer Belebung der Investitionstätigkeit in Österreich führen.

Details der Neuregelung

Anwendungsbereich des IFB

Der IFB ist anwendbar auf ungebrauchte, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben und in inländischen Betrieben genutzt werden. Unternehmen können den IFB auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Betrag von EUR 1.000.000 pro Betrieb im Wirtschaftsjahr anwenden. Die tatsächliche Steuerersparnis ist abhängig vom anzuwendenden Einkommensteuersatz, der bis zu 55 % betragen kann.

Nachversteuerung

Sollte ein Wirtschaftsgut innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder ins Ausland verlagert werden, muss der IFB nachversteuert werden, außer es handelt sich um einen Fall höherer Gewalt.

Vergleich mit Gewinnfreibetrag

Keine Kombination

Es ist zu beachten, dass der IFB und der Gewinnfreibetrag nicht simultan für dasselbe Wirtschaftsgut in Anspruch genommen werden können.

Entscheidungskriterien

  • Für Gewinne unter EUR 33.000 erweist sich der IFB als vorteilhafter, da der Gewinnfreibetrag erst ab dieser Summe genutzt werden kann.
  • In Verlustjahren ist der Gewinnfreibetrag nicht anwendbar, wohingegen der IFB zu einer negativen Steuerbemessungsgrundlage führen kann.
  • Für große Investitionen: Während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gedeckelt ist, kann der IFB bei umfänglicheren Investitionen potenziell größere Einsparungen bieten.

Empfehlung

Planung und Beratung

Unternehmer:innen sollten sorgfältige Investitionsentscheidungen treffen und eine umfassende Vorschaurechnung erstellen, um die optimale steuerliche Strategie zu ermitteln. Dies ermöglicht es, die Regelung des IFB bestmöglich zu nutzen und die Finanzstrategien anpasst zu planen.

Langfristige Investitionsplanung

Es wird empfohlen, bei der Planung von Investitionen auch mehrjährige Projekte und mögliche Verlustsituationen in Betracht zu ziehen, um die Vorteile des IFB zu maximieren. Eine fundierte langfristige Planung wird sicherstellen, dass Unternehmen die beste Finanzierungsstrategie für kommende Investitionen wählen.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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