Winterreifen für betriebliche Kfz sind sofort absetzbar, auch bei Leasing. Kilometergeld deckt alle Kosten. Alles zur steuerlichen Behandlung.

Winterreifen: Steuerliche Absetzbarkeit im Überblick

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Die sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen für betriebliche Kraftfahrzeuge bietet Unternehmen eine praktikable Möglichkeit, Wartungs- und Betriebskosten effizient zu handhaben. Diese Regelung gilt sowohl für Fahrzeuge im Eigentum eines Unternehmens als auch für Leasingfahrzeuge, die überwiegend beruflich genutzt werden.

Allgemeine Bestimmungen

Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden, zählen zum Unternehmensvermögen. Für Pkw und Kombis gilt eine Abschreibungsdauer von acht Jahren, während Lastkraftwagen (Lkw) gewöhnlich über fünf Jahre abgeschrieben werden. Zu den sofort absetzbaren Instandhaltungsaufwendungen gehören laufende Kosten wie Serviceleistungen und der Kauf neuer Winterreifen. Diese steuerliche Behandlung wurde bereits im Jahr 2004 vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS) festgelegt, der heute vom Bundesfinanzgericht (BFG) abgelöst wurde.

Leasingfahrzeuge

Auch bei Leasingfahrzeugen sind die Anschaffungskosten für Winterreifen im Jahr ihres Erwerbs abziehbar. Dabei muss jedoch ein eventueller Privatanteil berücksichtigt werden, um den absetzbaren Betrag zu ermitteln.

Sonderregelung Kilometergeld

Wird ein Fahrzeug weniger als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt und das Kilometergeld in Anspruch genommen, sind alle Kosten, einschließlich Zubehör wie Winterreifen, mit dem Kilometergeld abgegolten.

Weitere Details

Die steuerliche Behandlung dieser Instandhaltungsaufwendungen ist in der Findok-Referenz "Berufungsentscheidung des UFS (RV/0581-L/04) vom 16.09.2004" dokumentiert. Für weiterführende Informationen ist ein neues Update im Klientenmagazin verfügbar.

Insgesamt ermöglicht die sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen eine einfache Abwicklung der Wartungskosten eines Unternehmensfahrzeugs und bietet gleichzeitig steuerliche Vorteile. Unternehmen sollten daher prüfen, in welchem Rahmen sie diese Regelungen optimal nutzen können.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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