Nutzen Sie die pauschale Gewinnermittlung, um die Steuerlast zu senken. Entdecken Sie die Vorteile und neuen Regelungen ab 2025.

Gewinnermittlung 2025: Pauschale senkt Steuerlast effektiv

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Unternehmer:innen, deren Jahresumsatz maximal 700.000 Euro beträgt, haben die Möglichkeit, die pauschale Gewinnermittlung zu wählen, ein effektives Mittel, um die Steuerlast zu senken. Diese Methode lohnt sich insbesondere in Branchen, die von speziellen Regelungen profitieren, und sollte durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung überprüft werden.

Hintergrund und Vorteile

Die pauschale Gewinnermittlung ist ein attraktives Steuerinstrument, das es Unternehmer:innen erlaubt, ihre Steuerlast potenziell zu senken. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass der Jahresumsatz 700.000 Euro nicht überschreitet. Der wesentliche Vorteil liegt in der vereinfachten Ermittlung der Betriebsausgaben, welche pauschal in Abzug gebracht werden und somit die Steuerlast reduzieren können.

Basispauschalierung ab 2025

Ab 2025 wird die Pauschalierung durch die Festlegung eines festen Prozentsatzes der Umsatzerlöse als Betriebsausgaben gefördert. Hierbei können bis zu 54 Gewerbezweige unterschiedliche Prozentsätze zwischen 5,2 % und 20,7 % zur Berechnung der Betriebsausgaben anwenden. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Basispauschalierung gestaffelt angehoben wird: Ab 2025 gilt eine Umsatzgrenze von 320.000 Euro mit einem Betriebsausgabenabzug von 13,5 %; ab 2026 beträgt die Grenze 420.000 Euro bei 15 % Abzug.

Branchen und spezielle Regelungen

Verschiedene Gewerbezweige, einschließlich Lebensmittelhändler und Künstler, profitieren von der Branchenpauschalierung, der Basispauschalierung oder Modulsystemen. Besonders Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 55.000 Euro kommen in den Genuss einer speziellen Pauschalierungsregelung, die noch mehr Erleichterung bietet.

Bedenken und Einschränkungen

Bei der Inanspruchnahme der Basispauschalierung ist ein Gewinnfreibetrag nicht möglich, insbesondere der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist ausgeschlossen. Zudem müssen Unternehmer:innen darauf achten, dass keine Buchführungspflicht besteht und auf freiwillige Buchführung verzichtet wird, um die Pauschalierung nutzen zu können.

Empfohlene Vorgehensweise

Es ist ratsam, regelmäßig die Gewinnermittlungsmethoden zu überprüfen und durch Vergleichsrechnungen zu evaluieren, welche Methode die besten Ergebnisse für den individuellen Fall liefert. Die Inanspruchnahme professioneller Steuerberatungsdienste kann entscheidend sein, um die spezifischen Voraussetzungen und Vorteile der pauschalen Gewinnermittlung optimal zu nutzen.

Die fortlaufende Beratung kann Unternehmer:innen dabei unterstützen, alle aktuellen Regelungen und Veränderungen im Bereich der Wirtschafts- und Steuerpolitik zu verfolgen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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