Steuernews·4. August 2026
Österreich und Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich und Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen; Anpassung an OECD-Standards, Inkrafttreten voraussichtlich am 1.
Österreich und die Schweiz haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das das Abkommen an aktuelle OECD-Standards anpasst und voraussichtlich mit 1. Jänner 2028 in Kraft tritt. Unterzeichnet wurde das Protokoll von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und der Schweizer Botschafterin in Österreich, Salome Meyer. Das modernisierte Abkommen enthält zeitgemäße Regeln zu Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen, Informationsaustausch und zur Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen und stärkt damit Rechtssicherheit sowie den Wirtschaftsstandort Österreich.
Unterzeichnung und Bedeutung für die Partnerschaft
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und die Schweizer Botschafterin in Österreich, Salome Meyer, unterzeichneten das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz. Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Steuerabkommen, die regeln, wie grenzüberschreitende Einkünfte steuerlich zugeordnet werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Eibinger-Miedl betonte, dass in wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten stabile Partnerschaften essenziell sind und das modernisierte Abkommen diese Partnerschaft nachhaltig stärkt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen bildet seit Jahrzehnten eine wichtige Grundlage für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Schweiz. Mit der nun vereinbarten Modernisierung wird dieses Fundament aktualisiert, um den veränderten Rahmenbedingungen des internationalen Steuerrechts gerecht zu werden und die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter abzusichern.
Anpassung an OECD-Standards: Inhalte des Protokolls
Mit dem Änderungsprotokoll wird das bestehende Abkommen an aktuelle internationale OECD-Standards angepasst. Es enthält moderne Regelungen zu Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen, Informationsaustausch und zur Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen; dazu zählen insbesondere klarere Zuordnungen bei Unternehmenspräsenz im Ausland, zeitgemäße Quellenbesteuerungsfragen und verbesserte Kooperation der Behörden.
Die Modernisierung schafft mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Investoren. Zugleich stärkt das modernisierte Abkommen die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich, indem es verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und internationale Geschäftsbeziehungen setzt.
Zeitplan und Inkrafttreten
Aufgrund der erforderlichen Ratifizierungsverfahren wird das geänderte Abkommen voraussichtlich mit 1. Jänner 2028 in Kraft treten. Bis dahin bleiben die vorgesehenen Anpassungen der Regelungen in Vorbereitung auf die Anwendung nach Abschluss der Ratifizierung.
Der festgelegte Zeitrahmen gibt einen klaren Horizont für die Umstellung auf die modernisierten Bestimmungen. Mit dem Inkrafttreten sollen die neuen, an OECD-Standards ausgerichteten Regeln Planungssicherheit für die betroffenen Akteure schaffen.
Häufige Fragen
Was wurde zwischen Österreich und der Schweiz konkret vereinbart?
Österreich und die Schweiz haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Damit wird das Abkommen modernisiert und an aktuelle internationale OECD-Standards angepasst.
Wer hat das Änderungsprotokoll unterzeichnet?
Unterzeichnet wurde das Protokoll von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und der Schweizer Botschafterin in Österreich, Salome Meyer. Die Unterzeichnung bekräftigt die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder.
Welche Bereiche deckt das Änderungsprotokoll ab?
Das Protokoll enthält moderne Regelungen zu Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen, Informationsaustausch und zur Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen. Ziel ist, das Abkommen an die aktuellen internationalen OECD-Standards anzupassen.
Wer profitiert von der Modernisierung des Abkommens?
Mehr Rechtssicherheit erhalten grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Investoren. Zudem stärkt das modernisierte Abkommen die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich.
Wann tritt das geänderte Abkommen in Kraft?
Aufgrund der erforderlichen Ratifizierungsverfahren wird das geänderte Abkommen voraussichtlich mit 1. Jänner 2028 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Warum ist das Doppelbesteuerungsabkommen für die Wirtschaftsbeziehungen wichtig?
Das Abkommen bildet seit Jahrzehnten eine zentrale Grundlage der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Schweiz. Die Modernisierung stabilisiert diese Partnerschaft und schafft verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen in herausfordernden Zeiten.
Quelle
Dieser Beitrag wurde redaktionell auf Basis offizieller Quellen erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.