Steuernews·4. August 2026
KSW fordert Wiedereinführung der Behaltefrist bei Wertpapier-KESt und legt vier Umsetzungsprinzipien vor
KSW fordert Behaltefrist bei Wertpapier-KESt und vier Umsetzungsprinzipien. Ziel: Langfristsparen und Altersvorsorge steuerlich begünstigen.
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) fordert die Wiedereinführung einer Behaltefrist für Kursgewinne bei der Wertpapier-KESt und legt dafür konkrete Umsetzungsprinzipien vor. Damit sollen langfristiger Vermögensaufbau und private Altersvorsorge steuerlich entlastet werden. Die KSW stützt sich auf Positionen aus ihrem KSW‑Steuerreformpapier und will Kapital vom Sparstrumpf in den Kapitalmarkt lenken.
Langfristiges Sparen steuerlich entlasten
Die KSW befürwortet eine Behaltefrist, also eine Mindesthaltedauer, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerlich begünstigt werden. Im Fokus steht die Wertpapier-KESt, die Kapitalertragsteuer auf Erträge und Kursgewinne aus Wertpapieren. Aus Sicht der Kammer dürfen langfristiger Vermögensaufbau und private Altersvorsorge nicht länger benachteiligt werden; diese Linie vertritt sie bereits im KSW‑Steuerreformpapier.
Hintergrund ist, dass in Österreich viel privates Geld in sehr konservativen Anlagen liegt, während Unternehmen und Start-ups Investitionskapital benötigen. Anstatt dieses Kapital laufend zu besteuern, soll es durch eine Behaltefrist mobilisiert werden. Das wäre aus Sicht der KSW auch ein Signal für den Standort und den österreichischen Kapitalmarkt.
Inflation und Scheingewinne als Systemfehler
Bei langen Haltedauern werden derzeit auch inflationsbedingte Wertzuwächse mitbesteuert. Wer über zwanzig Jahre veranlagt, versteuert am Ende zu einem erheblichen Teil Scheingewinne – die KSW sieht darin einen Systemfehler.
Eine Behaltefrist würde genau hier ansetzen und nominale, inflationsgetriebene Kursgewinne bei sehr langfristigem Halten entschärfen. Damit würde die steuerliche Behandlung von Risiko und Zeithorizont näher an die ökonomische Realität herangeführt und langfristiges Sparen planbarer gemacht.
Vier Prinzipien für die Umsetzung
Zentral ist die Abwicklung an der Quelle: Die Begünstigung soll automatisch über die depotführende Stelle greifen – ohne Antrag und ohne zusätzliche Veranlagungspflicht. So bleibt die Effizienz des österreichischen KESt‑Abzugs erhalten und Anleger:innen werden administrativ entlastet.
Zweitens fordert die KSW Symmetrie bei Verlusten: Wenn Kursgewinne nach Ablauf der Frist steuerfrei gestellt werden, müssen realisierte Verluste konsequent verwertbar sein. Drittens braucht es eine klare Übergangsregelung, bei der der Anschaffungszeitpunkt die Abgrenzung zwischen Alt- und Neubestand bestimmt; rückwirkende Konstruktionen und befristete Sonderregime lehnt die KSW wegen unnötigen Verwaltungsaufwands ab. Viertens spricht sie sich gegen ein neues Sonderproduktregime aus: Eine allgemeine Behaltefrist ist vorzuziehen, Missbrauchsvermeidung kann über die Haltedauer selbst erfolgen.
Budgetwirkung und Standortsignal
Die KSW sieht die Maßnahme als budgetär tragfähig, weil ein Steuerentfall zeitverzögert und nur dort entsteht, wo tatsächlich langfristig gehalten wurde. Ein laufendes Budget würde damit nicht belastet, zugleich entstünde ein sofort wirksames Signal für den Kapitalmarkt und die private Vorsorge.
Die Kammer bietet an, ihre Expertise in die technische Ausgestaltung einzubringen. Ziel ist eine einfache, praxistaugliche Lösung, die den Kapitalmarkt stärkt und Anleger:innen Rechtssicherheit gibt, ohne neue Bürokratie zu schaffen.
Häufige Fragen
Was verlangt die KSW konkret?
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen fordert die Wiedereinführung einer Behaltefrist für Kursgewinne bei der Wertpapier-KESt. Sie schlägt dazu vier konkrete Umsetzungsprinzipien vor, damit die Begünstigung einfach, fair und praxistauglich wirkt.
Wen würde eine Behaltefrist bei der Wertpapier-KESt betreffen?
Betroffen wären private Anleger:innen, die Wertpapiere halten, sowie der heimische Kapitalmarkt insgesamt. Ziel ist, langfristiges Sparen und die private Altersvorsorge steuerlich zu begünstigen und Kapital für Unternehmen und Start-ups zu mobilisieren.
Wie soll die Begünstigung technisch abgewickelt werden?
Die KSW fordert eine Abwicklung an der Quelle durch die depotführende Stelle. Die Steuerbegünstigung soll automatisch greifen, ohne Antrag und ohne zusätzliche Veranlagungspflicht, um die Effizienz des österreichischen KESt‑Systems zu erhalten.
Was bedeutet Symmetrie bei Verlusten?
Wenn Kursgewinne nach Ablauf der Behaltefrist steuerfrei gestellt werden, sollen realisierte Verluste konsequent verwertbar sein. So werden Chance und Risiko steuerlich gleich behandelt und ein ausgewogenes System geschaffen.
Welche Übergangsregelung schlägt die KSW vor?
Maßgeblich soll der Anschaffungszeitpunkt sein, um Alt- und Neubestand sauber abzugrenzen. Rückwirkende Konstruktionen und befristete Sonderregime lehnt die KSW ab, weil sie unnötigen Verwaltungsaufwand erzeugen.
Ist die Maßnahme budgetär vertretbar?
Laut KSW entsteht ein Steuerentfall erst zeitverzögert und nur bei tatsächlich langfristigem Halten. Dadurch wird kein laufendes Budget belastet, gleichzeitig setzt die Reform ein sofortiges Standort- und Investitionssignal.
Quelle
Dieser Beitrag wurde redaktionell auf Basis offizieller Quellen erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.