Für das Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch komplexer gestaltet als die Teuerungsprämie der Vorjahre.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Der gesamte ausbezahlte Betrag der Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Im Vergleich zur Teuerungsprämie der vergangenen Jahre muss die neue Prämie klaren, tarifvertraglichen Grundlagen folgen.
Regelungen in Kollektivverträgen
Wenn im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Es gibt jedoch Kollektivverträge, die bereits entsprechende Regelungen enthalten. Zum Beispiel erlauben die Kollektivverträge in der Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und in Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe variieren kann.
Auszahlung und Bedingungen
Alle Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung, beispielsweise nach Arbeitszeitumfang, ist erlaubt. Kombinierte Zahlungen aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Die Prämie muss eine zusätzliche, bisher nicht gewährte Zahlung sein und Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht zulässig. Die Auszahlung der Prämie muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden. Daher ist eine rechtzeitige Information an die Lohnverrechnung unabdingbar.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die Ausarbeitung und konkrete Formulierung der Vereinbarung kann mit professioneller Unterstützung durchgeführt werden, um die gesetzliche Konformität sicherzustellen.
Note: Die Angaben zu den Prämienhöhen von 700 Euro für den Logistiksektor und 1.500 Euro für den Telekomsektor sind Beispiele und sollten entsprechend den tatsächlichen vertraglichen Bestimmungen angepasst werden.
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